Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.

Versorgungswerk

Beim Versorgungswerk handelt es sich um eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die sich um die Vorsorgeleistungen seiner jeweiligen Mitglieder zu kümmern hat.
Mitglieder in einem Versorgungswerk sind Personen, welche in einem „kammerfähigen“ Beruf tätig sind. Hierzu zählen im Speziellen: Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftprüfer.
Entscheidend für die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht die Unterscheidung zwischen der Selbstständigkeit und dem Angestelltenverhältnis, sondern die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, die in einer dieser Kammern organisiert ist.
Differenziert werden muss hierbei zwischen einer freiwilligen Versicherung und einer Pflichtmitgliedschaft, ähnlich dem System der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Beiträge werden den Einkünften entsprechend an das Versorgungswerk abgeführt, wie es auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.
Besteht eine Pflichtmitgliedschaft, wie es bei Selbstständigen der Fall ist, ist ein monatlicher Beitragssatz zu zahlen, der in seiner Höhe den vergleichbaren Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
Sollte eine freiwillige Mitgliedshaft vorliegen und die Einkünfte zu gering ausfallen, um den gesetzlich geregelten Beitrag zu erreichen, kann dieser nach unten korrigiert werden, wenn hierüber ein Nachweis erfolgt. Einzuhalten ist jedoch die Mindestgrenze, die sich aus der jeweiligen Satzung ergibt.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

Individuelles Angebot anfordern

Begriffe von A bis Z


Häufige Fragen Selbständige