Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Rürup Rente

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine private Leibrente, die vom Staat gefördert und bezuschusst wird. Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Freiberufler und Selbstständige, die Vorsorge für das Leben im Ruhestand treffen müssen, aber auch gutverdienende Arbeitnehmer können Vorteile aus einem Rürup-Sparvertrag ziehen.
Die Rürup-Rente wird entweder als Kapital-Rentenversicherung oder als fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Gesetzlich ist geregelt, dass die erwirtschafteten Erträge ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet und nicht anderweitig ausgegeben werden dürfen.
Dies hat zur Folge, dass bei der Rürup-Rente auch kein Kapitalwahlrecht besteht. Der angesparte Betrag kann demnach nicht auf einmal ausgezahlt, sondern muss verrentet werden.
Der Vorteil bei der Rürup-Rente liegt in der vom Staat gewährten Steuervergünstigung auf die angesparten Beträge, so dass Aufwendungen von mindestens 6o Prozent, höchstens jedoch 12.000 Euro für Ledige und 24.000 Euro für Verheiratete abgesetzt werden können. Dieser Betrag erhöht sich jedoch über die Jahre sukzessive.
Ein wichtiger Aspekt bei der Rürup-Rente ist noch, dass bei einer auftretenden Arbeitslosigkeit die angesparten Beträge nicht dem Vermögen hinzugerechnet werden. Desweiteren ist zu beachten, dass die Versicherung nicht vererbt, übertragen, beliehen oder veräußert werden kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Hinterbliebenenschutzversicherung abzuschließen, um das unter Umständen beträchtliche, angesparte Guthaben nicht an die Versichertengemeinschaft abtreten zu müssen.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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