Selbstständige

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Rentenschädliche Selbstständigkeit

Grundsätzlich gilt, dass geringfügige Beschäftigungen oder selbstständige Tätigkeiten nicht rentenschädlich sind, solange die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
Zu einer rentenschädlichen Selbstständigkeit kann es nur kommen, wenn bei einem Rentner, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der steuerliche Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit den Betrag von 400 Euro brutto im Monat übersteigt. Als Ausnahme ist zu berücksichtigen, dass diese Grenze zweimal im Jahr den doppelten Verdienst in Höhe von bis zu 800 Euro brutto zulässt, ohne dass sich dieser schädlich auf den Rentenbezug auswirkt.
Sollte der Mindest-Hinzuverdienst höher ausfallen wirkt sich dies schädlich auf den Rentenbezug aus, dass dieser auf eine 2/3, 1/2 oder 1/3-Teilrente gekürzt wird.
Für Altersvoll und Altersteilzeitrentner, die das 65. Lebensjahr erreicht haben und einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, gibt es keine rentenschädliche Hinzuverdienstgrenze.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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