Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.

Ich-AG

Die Ich-AG Gründer sind im Gegensatz zu vielen anderen Selbstständigen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, so lange sie einen Existenzgründerzuschuss beziehen.
Gezahlt werden müssen vom Ich-AG Gründer entweder der halbe Regelbeitrag (in den alten Bundesländern 232,05€, in den neuen Bundesländern 194,51€ monatlich) oder ein einkommensbezogener Beitrag. Zugrunde gelegt werden beim Selbstständigen dabei aber immer 400€, so dass mindestens 78 € monatlicher Rentenbeitrag gezahlt werden muss.
Grundsätzlich kann vom Ich-AG Gründer auf Antrag aber auch jederzeit ein höherer Beitrag entrichtet werden.
Sollte die selbstständige Tätigkeit kurzzeitig unterbrochen werden, wird der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG weitergezahlt, so lange der Betrieb angemeldet ist. Die Versicherungspflicht zur Rentensicherung entfällt in dieser Zeit, wenn der Betrieb ruht.
Mit Auslaufen des Existenzgründerzuschusses, dies erfolgt spätestens nach drei Jahren, endet für die Ich-AG Gründer auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Selbstständigen müssen sich dann neu orientieren, wie sie sich zukünftig weiterversichern.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

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Häufige Fragen Selbständige