Selbstständige

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Hinzuverdienstgrenze

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurde rückwirkend zum 1.1.2008 auf 400 Euro im Monat festgelegt. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für vorgezogene Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Renten wegen Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Als Grundlage für die Hinzuverdienstgrenze werden alle Bruttoeinnahmen bzw. der steuerliche Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit genommen. Zusätzlich zu diesen Einnahmen darf die Hinzuverdienstgrenze zweimal im Jahr auch den doppelten Betrag von bis zu 800 Euro brutto erreichen, ohne dass dies eine Kürzung der Vollrente zur Folge hat (§ 34 Abs. 2 SGB VI).
Bei Altersrenten ist es auch möglich, einen höheren Mindest-Hinzuverdienst zu haben, jedoch wird in diesem Fall die Rente auf eine 2/3, 1/2 oder 1/3-Teilrente gekürzt. Die Grenzen für den Hinzuverdienst verändern sich entsprechend.
Für Altersvoll und Altersteilzeitrentner, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, gibt es keine Mindest-Hinzuverdienstgrenze.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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