Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.

Existenzgründer

Existenzgründer, die erstmalig eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, können eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht erlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Innerhalb der ersten drei Jahre wird dem Existenzgründer eine befristete Befreiung von der Versicherungspflicht gewährt, um den Aufbau der Firma nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Ist die Existenzgründung erfolgreich wird die befristete Befreiung in eine unbefristete umgewandelt. Erreicht der Existenzgründer dieses Ziel nicht, muss er nach Ablauf der Befreiung Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Der Existenzgründer kann bei einem Scheitern auch noch einen zweiten Versuch zu den gleichen Bedingungen wahrnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die zweite Existenzgründung in einem anderen Bereich stattfindet, der dem Ersten nicht ähnelt.
Zu beachten ist noch, dass der Antrag des Existenzgründers innerhalb der ersten drei Monate bei der BfA eingereicht werden muss, um eine vollständige Befreiung zu bekommen. Erfolgt der Antrag später greift die Befreiung erst mit Tag der Antragstellung.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

Individuelles Angebot anfordern

Begriffe von A bis Z


Häufige Fragen Selbständige