Betriebsrente

Die Betriebsrente bei Rente.net.

Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung, auch Entgeltumwandlung genannt, lässt sich als eine vom Arbeitgeber finanzierte Pensionszusage beschreiben. Der Arbeitgeber darf bis zu 4 Prozent des Bruttolohns seines Angestellten in die Rentenversicherung einzahlen. In der Regel hat fast jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung.
Bei der Gehaltsumwandlung geht ein bestimmter Betrag in die Betriebliche Altersvorsorge. Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer kann sich entweder über eine Pensionskasse oder über Pensionsfonds versichern lassen (falls vorhanden). Ansonsten kann er eine Gehaltsumwandlung in Beiträge an eine Direktversicherung fordern.
Arbeitnehmer mit Tarifvertrag können eine Gehaltsumwandlung nur dann verlangen, wenn dieses in ihrem Vertrag fixiert wurde. In vielen Verträgen ist allerdings sowieso eine Betriebsrente eingeschlossen.
Des Weiteren haben Arbeitnehmer, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, keinen Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung.

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