Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Wer als Selbstständiger nicht über die gesetzliche Rentenversicherung im Alter abgesichert ist, sollte privat vorsorgen. Auch für Selbstständige gibt es die Möglichkeit eine staatliche Förderung zu erhalten.
Wer sich für die Riester Rente entscheidet, hat als Freiberufler oder Selbstständiger nur unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine staatliche Förderung zu bekommen. Und die gibt es nur, wenn Sie trotz Selbstständigkeit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder sie eine eigene Vorsorge für das Alter betreiben und Ihr Ehepartner zum Förderkreis gehört.
Im Gegensatz dazu haben Sie als Selbstständiger mit der Rürup Rente die Möglichkeit in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Setzen Sie auf die Wahl der klassischen Rürup Rentenversicherung. Auf diese Weise können Sie mit einer bestimmten garantierten Rente rechnen. Wer eher spekulieren möchte und eine Chance auf eine höhere Rendite haben möchte, sollte sich für die fondsgebundene Variante entscheiden.
Bei der Rürup Rente gibt es im Gegensatz zur Riester Rente keine Zulagen, sondern die staatlich Förderung erfolgt mittels Steuerbegünstigungen. Und die können sich sehen lassen. Seit dem Jahr 2005 liegt die Steuerbegünstigung der Rürup Rente bei beginnenden 60 Prozent (für Ledige: maximal 12.000 Euro, Verheiratete: maximal 24.000 Euro). Dieser Anteil steigt in den kommenden Jahren an. So kann beispielsweise im Jahr 2025 der komplette Beitrag steuerlich geltend gemacht werden (Ledige: maximal 20.000 Euro, Verheiratete: maximal 40.000 Euro). Dies entspricht einer Steigerungsrate von 2 Prozent.
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