Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Was müssen Selbstständige tun, um Rente zu bekommen?

Die finanzielle Vorsorge für das Alter ist für jedermann gleich wichtig – egal ob angestellt oder selbstständig. Wer später nicht in die Versorgungslücke tappen möchte, sollte sich rechtzeitig über eine entsprechende Absicherung im Rentenalter kümmern.
Für bestimmte Gruppen von Selbstständigen besteht, wie für Angestellte auch, eine Rentenversicherungspflicht. Hierzu zählen beispielsweise Tanzlehrer, Privatlehrer, Erzieher, Hebammen, Pfleger und Pflegerinnen, Dozenten an der Volkshochschule, Handwerksmeister, Publizisten sowie Künstler.
Aber auch Selbstständige, die nicht zu diesen Berufsgruppen zählen, sollten sich Gedanken über eine entsprechende Versicherungsmöglichkeit machen. Sogar die daraus resultierende Rendite bei der Deutschen Rentenversicherung ist nicht zu unterschätzen. Je länger sie einzahlen, desto höher ist auch die Rendite. Bei der privaten Rente kann das unterschiedlich ausfallen.
Für Selbstständige gibt es neben einer privaten Rentenversicherung in der Regel die Möglichkeit, ein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden. Dazu muss innerhalb der ersten 5 Jahre nach Beginn der Selbstständig ein Antrag gestellt werden. Nach einer Zusage besitzt der Selbstständige die gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen Mitglieder der Rentenversicherung auch. Ein Ende der Pflichtmitgliedschaft ist dann nur nach Beendigung der Selbstständigkeit möglich.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

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