Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Wartezeit

Die Wartezeit ist die Zeit, in welcher der Versicherte in einen bestimmten Umfang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Die Wartezeit kann auch als Mindestversicherungszeit bezeichnet werden.
Folgende Unterscheidungen werden bei den Wartezeiten gemacht:

Wartezeit von 5 Jahren:
Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren berechtigt zum Bezug der Regelsaltersrente, sofern das erforderliche Lebensalter vollendet ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, die zu einer vorzeitigen Erfüllung der Wartezeit führen können, wie zum Beispiel die Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall , Berufserkrankung oder Wehr- und Zivildienst.

Wartezeit von 15 Jahren:
Die Wartezeit beträgt 15 Jahre für die Altersrente von Frauen und für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Arbeitsteilzeit.

Wartezeit von 35 Jahren:
Die Wartezeit beträgt 35 Jahre bei der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wartezeit von 45 Jahren:
Die Wartezeit beträgt 45 Jahre bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Bei allen angegebenen Wartezeiten ist zu berücksichtigen, dass bei der Berechnung die Beitragszeiten, Ersatzzeiten (wenn der Versicherte in der Zeit vor dem 01.01.1992 aus besonderen Gründen keine Beiträge entrichten konnte, wie z.B. Kriegsdienst, Verschleppung…) und zusätzliche Wartemonate berücksichtigt werden.

 

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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