Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Soloselbstständige werden bzgl. der Rentenförderung dem Selbstständigen mit Angestellten gleichgestellt behandelt. Sie müssen sich um ihre eigene Altersvorsorge kümmern und haben nicht die Möglichkeit die Riester-Rente in Anspruch zu nehmen, da sie nicht der Rentenversicherungspflichtpflicht unterliegen.
Da Soloselbstständige in der Regel über ein verhältnismäßig geringes Einkommen verfügen, besteht die Gefahr, dass eine nur geringe oder gar keine Vorsorge für das Rentenalter getroffen wird und im Alter die Abhängigkeit von der Sozialhilfe die Folge sein kann.
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Häufige Fragen Selbständige