Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.

Soloselbstständige

Soloselbstständige werden bzgl. der Rentenförderung dem Selbstständigen mit Angestellten gleichgestellt behandelt. Sie müssen sich um ihre eigene Altersvorsorge kümmern und haben nicht die Möglichkeit die Riester-Rente in Anspruch zu nehmen, da sie nicht der Rentenversicherungspflichtpflicht unterliegen.
Da Soloselbstständige in der Regel über ein verhältnismäßig geringes Einkommen verfügen, besteht die Gefahr, dass eine nur geringe oder gar keine Vorsorge für das Rentenalter getroffen wird und im Alter die Abhängigkeit von der Sozialhilfe die Folge sein kann.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

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Häufige Fragen Selbständige