Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Sind alle Heil- und Pflegeberufe versicherungspflichtig?

Wer in der Kinder-, Wochen-, Säuglings- oder Krankenpflege selbstständig ist und in erster Linie auf ärztliche Anordnung arbeitet, muss sich pflichtversichern. Zu den Heil- und Pflegeberufen mit Versicherungspflicht gehören zum Beispiel Physiotherapeuten und Krankenschwestern.
Für Sport-Masseure besteht allerdings keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch selbstständige Altenpfleger, die eigentlich auch zu der Gruppe der Pflege- und Heilberufe zählen, müssen sich nicht pflichtversichern, wenn sie Pflegebedürftige aufgrund ihres Alters betreuen und nicht wegen einer schweren Krankheit. Auch Heilpraktiker, Logopäden, Psychotherapeuten sowie frei praktizierende Ärzte aus der Humanmedizin unterliegen keiner Versicherungspflicht bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

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