Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.
Wer in der Kinder-, Wochen-, Säuglings- oder Krankenpflege selbstständig ist und in erster Linie auf ärztliche Anordnung arbeitet, muss sich pflichtversichern. Zu den Heil- und Pflegeberufen mit Versicherungspflicht gehören zum Beispiel Physiotherapeuten und Krankenschwestern.
Für Sport-Masseure besteht allerdings keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch selbstständige Altenpfleger, die eigentlich auch zu der Gruppe der Pflege- und Heilberufe zählen, müssen sich nicht pflichtversichern, wenn sie Pflegebedürftige aufgrund ihres Alters betreuen und nicht wegen einer schweren Krankheit. Auch Heilpraktiker, Logopäden, Psychotherapeuten sowie frei praktizierende Ärzte aus der Humanmedizin unterliegen keiner Versicherungspflicht bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Häufige Fragen Selbständige