Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Selbstständige mit nur einem Auftraggeber

Selbstständige mit nur einem Auftraggeber unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Entscheidendes Kriterium ist hierbei nicht die Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe, sondern sind die Merkmale der Berufstätigkeit.
Personen, die als Selbstständige auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und außerdem keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem Verdienst von mehr als 400 Euro beschäftigen, sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Beschäftigen sie mehrere Arbeitnehmer, die zwar im Einzelfall unter der 400 Euro Grenze liegen, zusammen genommen diese aber überschreiten, entfällt die Rentenversicherungspflicht.
Für den Selbstständigen mit nur einem Auftraggeber wird auch die Bezeichnung des „arbeitnehmerähnlichen“ Selbstständigen verwendet, welcher sich in seinen Tätigkeitsmerkmalen von den anders zu behandelnden Scheinselbstständigen unterscheidet.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Selbständige