Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.
Wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt, ist nicht automatisch von der Rentenversicherungspflicht befreit, denn bestimmte Selbstständige sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Hierzu gehören vor allem:
Selbstständige Handwerker
Selbstständige Lehrer und Erzieher
Pflegepersonen
Künstler und Publizisten
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Hebammen
Seelotsen
Selbstständige oder Landwirte in den neuen Länden
Personen, die einen Existenzgründungszuschuss beziehen
Diese Aufzählung für Selbstständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nicht vollständig und auch innerhalb der einzelnen Gruppen kann es feine Unterschiede geben, so dass dies im Einzelfall geprüft werden sollte.
Für alle Selbstständigen, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, gilt jedoch, dass sie auf Antrag die Möglichkeit haben, versicherungspflichtig zu werden oder freiwillig Beiträge zu zahlen.
Die Rentenversicherungspflicht gilt dann jedoch für die gesamte Zeit der Selbstständigkeit und endet erst mit Ablauf dieser. Desweiteren sind die vorgegebenen Pflichtbeiträge zu zahlen und können nicht individuell gestaltet werden.
Aus diesem Grunde sollte dieser Schritt der freiwilligen Rentenversicherungspflicht durch Selbstständige genauestens überdacht und abgewogen werden.
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Häufige Fragen Selbständige