Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Selbstständige, die ihre Existenz gerade erst gegründet haben und bisher nur einen Auftraggeber besitzen, können sich von der Beitragspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Diese Befreiung gilt dann für die ersten drei Jahre ab der Aufnahme der Selbstständigkeit.
Die Befreiung der Rentenversicherungspflicht ist dazu da, dass sich Existenzgründer finanziell auf den Aufbau ihres Unternehmens konzentrieren können, um auf diese Weise zum Beispiel neue Auftraggeber zu gewinnen.
Hat der Selbstständige Erfolg, entfällt nach den befreiten Jahren die Rentenversicherungspflicht, da es sich nun nicht mehr um eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit handelt. Hat der Unternehmer damit keinen Erfolg, muss er nach Ablauf der Frist ganz normale Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung leisten.
Diese Chance gibt es für Selbstständige sogar noch ein zweites Mal – allerdings nur, wenn die erste Existenzgründung aufgegeben wurde und es sich bei dem nächsten Projekt um etwas Neues handelt.
Für die Befreiung der Rentenversicherungspflicht muss ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Dieses sollte innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen, damit die vollen drei Jahre anerkannt werden. Erfolgt die Antragsstellung erst später, kann die Befreiung lediglich ab dem Zeitpunkt der Einreichung ausgesprochen werden.
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Häufige Fragen Selbständige