Selbstständige

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Regelbeitrag oder Beitragszahlung nach Einkommen?

In der Regel zahlen Selbstständige den uniformierten Regelbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings kann diese Beitragszahlung auf Nachfrage auch an das Einkommen angepasst werden.
Einsteiger in die Selbstständigkeit können zum Beispiel eine Halbierung des Regelbeitrages für die ersten drei Jahre beantragen. Eine weitere Möglichkeit für Existenzgründer ist die Möglichkeit der Befreiung der Beitragszahlung. Dies gilt allerdings auch wieder nur für die ersten drei Jahre mit nur einem Auftraggeber und kann nicht nachträglich beantragt werden. Jedoch sollte man hierbei beachten, dass diese Reduzierung eine Verringerung der späteren Rentensumme mit sich bringt.
Selbstständige können sich ebenso für den ganz normalen Regelbeitrag entscheiden. Auf diese Weise gibt es dann später auch keine Abzüge.
Wer wesentlich mehr oder weniger verdient, kann eine einkommensgerechte Beitragszahlung leisten. Ist das Einkommen deutlich höher, kann man seine Beiträge erhöhen lassen. Auf diese Weise kann der Selbstständige für seinen Ruhestand wesentlich mehr Geld zur Seite legen. Dies ist allerdings auch im umgekehrten Fall möglich. Wer ein wesentlich geringeres Einkommen hat und der Regelbeitrag eine zu hohe monatliche finanzielle Belastung darstellt, kann seine Beitragszahlungen reduzieren. Für diese Möglichkeiten sind allerdings entsprechende Belege vorzulegen. Diese Form der Beitragszahlung berechnet sich derzeit aus 19,5 Prozent des jeweiligen Arbeitseinkommens.
Allerdings gibt es für einige Berufsgruppen hinsichtlich der Beitragszahlung Sonderregelungen. So zahlen beispielsweise Publizisten und Künstler stets einkommensabhängige Beiträge. Für bestimmte Gruppen von Freiberuflern gelten ebenso eigene Regelungen in puncto Beitragszahlung.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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