Selbstständige

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Publizist

Als selbstständiger Publizist ist man über das Künstlersozialversicherungsgesetz abgesichert und somit per Gesetz pflichtversichert, sofern die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird, nicht mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt (Ausnahme: Berufsausbildung oder geringfügige Beschäftigung) und die Arbeit hauptsächlich im Inland ausgeführt wird. Desweiteren tritt eine Versicherungspflicht tritt erst ein, wenn das Jahreseinkommen den Betrag von 3.900€ übersteigt.
Eine Besonderheit für Publizisten ist, dass sie nur die Hälfte der Beträge selber tragen müssen. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Abgabe der Unternehmen finanziert, welche regelmäßig die Arbeitskraft freier Publizisten in Anspruch nehmen.
Als Publizist im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes gelten die Personen, die als Schriftsteller, Journalisten oder in anderer Weise publizistisch tätig sind oder Publizistik lehren.
Der Publizist ist selbstständig, wenn er auf freiberuflicher Basis arbeitet und nicht als Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist. Ob die Tätigkeit nebenberuflich oder als Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, spielt keine Rolle.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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