Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.

Pflegeberufe

Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege selbstständig tätig sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Selbstständige Pflegepersonen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, sofern sie regelmäßig einen oder mehrere versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen und bei der Zusammenrechnung derer Arbeitsentgelte die Geringfügigkeitsgrenze (400Euro/Monat) des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB 4 überschritten wird.
Desweiteren muss die Arbeit der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer im direkten Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

Individuelles Angebot anfordern

Begriffe von A bis Z


Häufige Fragen Selbständige