Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Selbstständige Lehrer und Erzieher unterliegen der Versicherungspflicht hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu zählen Lehrer, die an Universitäten, Schulen oder anderen Bildungsstätten unterrichten. Das Tätigkeitsfeld muss hierbei das Vermitteln von Wissen, Fertigkeiten oder Können umfassen. Dieses können Lehrer in Gruppen- oder Einzelarbeit verrichten. Aus diesem Grund zählen zu den versicherungspflichtigen Lehrern und Erziehern auch Nachhilfe-, Aerobic- oder Tennislehrer.
Zu den selbstständigen Erziehern gehören diejenigen, deren Tätigkeitsbereich die Charakter- und Persönlichkeitsschulung bzw. -bildung von Jugendlichen oder Kindern umfasst. Hierzu zählen sowohl Erzieher in Kindergärten als auch Tagesmütter.
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Häufige Fragen Selbständigkeit