Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Als selbstständiger Künstler ist man über das Künstlersozialversicherungsgesetz abgesichert und somit per Gesetz, sofern die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird, nicht mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt (Ausnahme: Berufsausbildung oder geringfügige Beschäftigung) und die Arbeit hauptsächlich im Inland ausgeführt wird. Desweiteren tritt eine Versicherungspflicht tritt erst ein, wenn das Jahreseinkommen den Betrag von 3.900€ übersteigt.
Eine Besonderheit für Künstler ist, dass sie nur die Hälfte der Beträge selber tragen müssen. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Abgabe der Unternehmen finanziert, welche regelmäßig die Arbeitskraft freier Künstler in Anspruch nehmen.
Als Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes gelten die Personen, die Musik, bildende oder darstellende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.
Der Künstler ist selbstständig, wenn er auf freiberuflicher Basis arbeitet und nicht als Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist. Ob die Tätigkeit nebenberuflich oder als Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, spielt keine Rolle.
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Häufige Fragen Selbständige