Selbstständige

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Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Die Künstlersozialversicherung gibt es seit 1983 und sorgt dafür, dass selbstständige Publizisten und Künstler einen Sozialversicherungsschutz genießen können. Sie wurde gegründet, da diese Berufsgruppen in der Regel schlechter abgesichert sind, als es beispielsweise bei anderen Selbstständigen der Fall ist.
Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen zu der Künstlersozialversicherung auch nur die Hälfte des Beitrages selber. Der andere Teil kommt durch Bundeszuschüsse sowie Auftragszahlungen von Unternehmen zustande.
Die Künstlersozialversicherung gehört der gesetzlichen Sozialversicherung an und beinhaltet die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung speziell für Künstler und Publizisten. Diese haben dann einen Anspruch auf Rente, Krankengeld und Leistungen zur Rehablilitation.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

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