Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.
Selbstständige, die nur geringfügig verdienen (höchstens 400 Euro monatlich), müssen keine Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dies gilt allerdings nicht für die Ich-AG.
Selbstständige, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten, also eine Ich-AG gründen, unterliegen der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rente. Sie müssen sogar dann zahlen, wenn ich Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Betreiber einer Ich-AG müssen sogar Pflichtbeiträge leisten, wenn sie mit ihrer AG rote Zahlen schreiben.
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Häufige Fragen Selbständigkeit