Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.
Selbstständige Hebammen und Entbindungspfleger unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Versicherungspflicht für Hebammen entfällt auch dann nicht, wenn ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Als Beitrag kann entweder der Regelbeitrag oder ein einkommensbezogener Betrag gezahlt werden.
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Häufige Fragen Selbständige