Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.
Bei bestimmten selbstständigen Tätigkeiten besteht, wie bei Angestellten auch, eine Rentenversicherungspflicht. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel Privat- und Tanzlehrer, Dozenten an einer Volkshochschule, Erzieher, Hebammen, Handwerksmeister, Publizisten, Künstler sowie Pfleger und Pflegerinnen.
Angehörige anderer selbstständiger Berufsgruppen haben die Möglichkeit Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden. Hierzu muss in den ersten fünf Jahren der Selbstständig ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Bekommt der Selbstständige hierfür eine Zusage, kommen ihm die gleichen Rechte und Pflichten zu, wie anderen Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Wer seine Pflichtmitgliedschaft beenden möchte, kann dies erst nach Aufgabe der Selbstständigkeit tun.
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