Selbstständige

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Fünf Jahre Wartezeit als Kriterium für Rentenzahlungen

Rentenzahlungen können nur dann bezogen werden, wenn eine gewisse Zeit Beiträge geleistet wurden. Diese Zeitspanne wird auch als Wartezeit bezeichnet und beträgt in der Regel 5 Jahre. Diese Frist ist Voraussetzung für den Bezug der Rente ab 65. Zu der Wartezeit von 5 Jahren werden sowohl Beitragszeiten als auch Ersatzzeiten, Versorgungsausgleichszeiten und Zeiten der partnerschaftlichen Aufteilung von Rentenanwartschaften gezählt.
In Ausnahmefällen muss die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt werden. Dies gilt beispielsweise bei Erwerbsminderung durch einen arbeitsbedingten Unfall, bei einer Berufskrankheit, eine Schädigung durch den Wehr- oder Zivildienst oder bei einem politisch bedingten Gewahrsam. Wichtig dabei ist, dass beispielsweise zum Zeitpunkt des Unfalles Beitragszahlungen geleistet wurden.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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