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Selbstständige
Die Rente bei Selbstständigkeit.
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Rentenzahlungen können nur dann bezogen werden, wenn eine gewisse Zeit Beiträge geleistet wurden. Diese Zeitspanne wird auch als Wartezeit bezeichnet und beträgt in der Regel 5 Jahre. Diese Frist ist Voraussetzung für den Bezug der Rente ab 65. Zu der Wartezeit von 5 Jahren werden sowohl Beitragszeiten als auch Ersatzzeiten, Versorgungsausgleichszeiten und Zeiten der partnerschaftlichen Aufteilung von Rentenanwartschaften gezählt.
In Ausnahmefällen muss die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt werden. Dies gilt beispielsweise bei Erwerbsminderung durch einen arbeitsbedingten Unfall, bei einer Berufskrankheit, eine Schädigung durch den Wehr- oder Zivildienst oder bei einem politisch bedingten Gewahrsam. Wichtig dabei ist, dass beispielsweise zum Zeitpunkt des Unfalles Beitragszahlungen geleistet wurden.
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Häufige Fragen Selbständigkeit