Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.

Erzieher

Selbstständige Erzieher unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Erzieher gelten als selbstständig, wenn ihre Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Kindern und Jugendlichen Charakterschulung und Persönlichkeitsbildung zukommen zu lassen.
Selbstständige Erzieher können sich jedoch auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, sofern sie regelmäßig einen oder mehrere versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen und bei der Zusammenrechnung derer Arbeitsentgelte die Geringfügigkeitsgrenze (400Euro/Monat) des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB 4 überschritten wird.
Desweiteren muss die Arbeit der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer im direkten Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Selbständige