Selbstständige

Die Rente bei Selbstständigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.

Befreiung für ruhestandsnahe Selbstständige

Tritt eine Versicherungspflicht aufgrund einer arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit erstmals ab dem 58. Lebensjahr auf, so kann sich die betroffene Person hiervon befreien lassen. Voraussetzung dabei ist, dass die selbstständige Tätigkeit schon vor dem 58. Lebensjahr ausgeführt wurde.
Die Befreiung der Versicherungspflicht ist dazu da, dem ruhestandsnahen Selbstständigen einen reibungsfreien Übergang in die Nichterwerbstätigkeit zu schaffen. Da diese Person in der Regel eine private Rentenversicherung hat, soll dem Betroffenen nicht die Möglichkeit genommen werden, diese weiter zu zahlen.
Für die Befreiung muss der ruhestandsnahe Selbstständige einen entsprechenden Antrag stellen, der innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Pflichtversicherung eingereicht werden. Nur auf diese Weise ist der Antrag von Beginn der Versicherungspflicht an wirksam. Später gestellte Anträge gelten erst ab dem Tag der Einreichung.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Erleichtern Sie sich die Wahl des richtigen Anbieters einer Rentenversicherung für Selbstständige mit Hilfe von Rente.net und beugen Sie so Sorgen im Alter vor.

Individuelles Angebot anfordern

Begriffe von A bis Z


Häufige Fragen Selbständigkeit