Selbstständigkeit
Auch Selbstständige benötigen eine passende Rentenversicherung.
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Mit der Basis-Rente ist die Rürup Rente gemeint. Sie eignet sich ideal als private Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige. Die Basis-Rente wird vom Staat in Form von jährlich ansteigenden Steuervergünstigungen gefördert.
Eine Befreiung ist ab dem 58. Lebensjahr möglich.
Existenzgründer können eine befristete Befreiung von der Versicherungspflicht erlangen.
Rentenzahlungen gibt es nur, wenn eine gewisse Zeit Beiträge geleistet wurden.
Selbstständige können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Wer wissen möchte, ob er überhaupt selbstständig ist, muss sich die Art des Beschäftigungsverhältnisses genauer anschauen. Unter speziellen Umständen liegt lediglich eine Scheinselbstständigkeit vor.
Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert.
Selbstständige Lehrer und Erzieher unterliegen der Versicherungspflicht.
Selbstständige, die nur geringfügig verdienen, müssen keine Pflichtbeiträge zahlen.
Existenzgründer können von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rente befreit werden.
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Häufige Fragen Selbständige