Rürup Rente
Die Rürup Rente bei Rente.net.
Der Zahlungsbeginn der Rürup-Rente ist frühestens mit Eintritt des Renteneintrittsalters möglich. Bei dem Eintritt des Rentenalters in der Rürup-Rente gibt es zwei verschiedene Unterscheidungen: Ist der Vertrag über die Rürup-Rente vor dem 1. Januar 2012 geschlossen worden, tritt das Rentenalter frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres ein, ist der Vertrag über die Rürup-Rente nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen worden, tritt das Rentenalter frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres ein.
Anders als bei anderen privaten Rentenversicherungen kann bei der Rürup-Rente die Rente erst ab dem Eintritt dieser Rentenalter gezahlt werden, der Zahlungsbeginn kann als nicht vorverlegt werden. Auch besteht kein Kapitalwahrecht, so dass die Rente nicht als Einmalzahlung, sondern nur als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden kann.
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Häufige Fragen Rürup Rente