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Rürup Rente
Die Rürup Rente bei Rente.net.
Wer mit der Rürup Rente für den Lebensabend vorsorgt, wird vom Staat belohnt. Diese Förderung äußert sich nicht in staatlichen Zuschüssen, sondern in Form von Steuervorteilen. Rürup Sparer können einen bestimmten Teil ihres Beitrages steuerlich geltend machen. Die Ausgaben können als Sonderausgaben abgeschrieben werden. Seit Anfang 2005 liegt der steuerlich absetzbare Anteil anfänglich bei 60 Prozent. Die Höchstgrenze für Ledige ist jedoch 20.000 Euro, für Ehepartner liegt sie bei 24.000 Euro. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent an.
Damit Beiträge der Rürup Rente steuerlich geltend gemacht werden können, müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:
Im Vertrag der Rürup Rente muss eine monatliche lebenslange Rentenzahlung vereinbart sein. Diese Rente muss die Kriterien einer Leibrente erfüllen.
Alle Verträge, die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, beinhalten eine Auszahlung frühestens ab dem 60.Lebensjahr. Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2001 abgeschlossen werden, verschiebt sich die Mindestgrenze auf das 62.Lebensjahr.
Der Versicherungsvertrag ist nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar und nicht vererbbar.
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Häufige Fragen Rürup Rente