Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Versorgungsansprüche

Die Rürup-Rente ist eine staatliche geförderte Altersvorsorge, die eine Absicherung im Rentenalter vorsieht. Die Versorgungsansprüche aus einer Rürup-Rente sind vor staatlichem Zugriff gesichert. Die Rürup-Rente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen beim ALG 2, somit werden sie beim Bezug von ALG 2 nicht angerechnet. Die Rürup-Rente kann vor Rentenbeginn ebenfalls nicht gepfändet werden. Ab Auszahlung der Rürup-Rente kann die Rente gepfändet werden, allerdings nur bis zur Pfändungsgrenze, nicht darüber hinaus. Dafür können Sie Ihre Versorgungsansprüche aus der Rürup-Rente aber auch nicht veräußern, beleihen, vererben oder verpfänden. Da in der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht besteht, werden die Versorgungsansprüche immer als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente