Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Vererbbarkeit

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. In ihr besteht kein Kapitalwahlrecht, das heißt, dass bei Rentenbeginn nicht gewählt werden kann, ob das Kapital als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt werden soll. Die Rürup-Rente wird immer als lebenslange monatliche Leibrente ab Rentenbeginn an den Versicherten ausgezahlt.
Eine Vererbbarkeit besteht bei dieser Leibrente nicht, der Staat hat dies nicht vorgesehen. Sollte der Versicherte während der Rentenphase sterben, so erhalten die Hinterbliebenen keine Hinterbliebenenrente. Das bestehende Kapital wird zum Nutze der Allgemeinheit der Versicherungsgemeinschaft zugeführt. In der gesetzlichen Rentenversicherung würden die Hinterbliebenen beispielsweise unter bestimmten Umständen eine Witwen- und/ oder Waisenrente erhalten. Um in der Rürup-Rente eine Vererbbarkeit zu schaffen, kann der Versicherte aber eine gekoppelte Hinterbliebenenversicherung gegen Aufpreis abschließen. Hierbei haben aber nur Ehegatten des Versicherten sowie Kinder für die der Versicherte zum Todeszeitpunkt Kindergeld erhalten hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, eingetragene Lebenspartner aber zum Beispiel nicht. Wenn der Versicherte aber während der Ansparphase verstirbt und eine Mindestrentenzeit vereinbart hat, so wird an die Hinterbliebenen bis zum Ende dieser Zeitspanne eine Hinterbliebenenrente gezahlt.

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Häufige Fragen Rürup Rente