Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Veräußerbarkeit

Eine Möglichkeit zur Veräußerbarkeit der Versicherungspolice besteht in der staatlich geförderten Rürup-Rente nicht. In anderen privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen ist eine Veräußerbarkeit der Police in der Regel gegeben. So kann man bei diesen nach einigen Jahren auf den Rückkaufswert zurückgreifen und sich den Wert der Versicherungspolice auszahlen lassen.
Da die Rürup-Rente mit dem Grund vom Staat gefördert wird, dass sie rein als Altersvorsorge genutzt wird, wird eine Veräußerbarkeit ausgeschlossen. Die Rürup-Rente kann nur als lebenslange monatliche Leibrente ausgezahlt werden, und das frühestens ab der Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Rürup-Rente ist dabei ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rürup-Rente soll die gesetzliche Rentenversicherung unterstützen um Armut im Alter vorzubeugen. Da dies nicht mehr allein durch die gesetzliche Rentenversicherung zu tragen ist und für jeden einzelnen oft große Versorgungslücken entstehen können, kann die Rürup-Rente eine gute Zusatzversicherung sein. Denn gerade im Alter möchte man seinen Lebensstandard beibehalten und den Lebensabend genießen können.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente