Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Steuerersparnis

Seit 2005 gibt es die Rürup-Rente, eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Wer mithilfe der Rürup-Rente seine Altervorsorge aufbaut, kann mit einer Steuerersparnis rechnen, da die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar sind. Die Steuerersparnis ist durch die 1. Schicht des 3-Schichten-Modells aus dem Alterseinkünftegesetz geregelt. Die Beiträge die im Jahr in die Rürup-Rente eingezahlt wurden, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Begonnen hat die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge 2005 mit 60 Prozent. Ab dann wurde eine jährliche Staffelung von 2 % vorgenommen, so dass 2010 beispielsweise 70 Prozent der Beiträge absetzbar sind. 2025 ist dann die volle Absetzbarkeit von 100 Prozent der Beiträge erreicht.
Allerdings muss der Sparer auch auf Grenzen achten: Es können 20.000 Euro jährlich an Beiträgen steuerlich abgesetzt werden, Beiträge in Versorgungswerke und in die gesetzliche Rentenversicherung werden auch darauf angerechnet und mindern gegebenenfalls den Betrag. Für Ehepaare die gemeinsam veranlagt sind, gilt eine Grenze von 40.000 Euro jährlich.
Die Steuerersparnis durch diese Regelungen ist sehr hoch und kann sich gerade bei Selbstständigen, Freiberuflern und Vielverdienern sehr positiv auswirken.

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