Rürup Rente
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Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, haben aber die Möglichkeit sich in dieser freiwillig versichern zu lassen.
Bevor ein Selbstständiger sich dafür entscheidet, sollte er herausfinden, wie hoch der derzeitige Rentenanspruch von ihm in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Dafür muss beim Deutschen Rentenversicherung Bund ein Antrag auf Kontenklärung eingereicht werden. Dieses Antragsformular kann telefonisch angefordert werden. In der Kontenklärung sind alle Beitragszeiträume aufgelistet, wie zum Beispiel feste Arbeitsanstellungen, Ausbildungszeiten etc. Sollte bemerkt werden, dass Beitragszeiten in der Kontenklärung fehlen, so können diese nachgemeldet werden.
Nun können die bestehenden Rentenansprüche angefragt werden. Mir Hilfe dieser Summe muss der Selbstständige entscheiden, ob eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Sinn macht, oder ob ein ausreichend hoher Rentenanspruch leichter und günstiger über eine private Rentenversicherung zu erlangen ist.
Für Selbstständige liegt der Mindestbeitrag bei der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 2008 bei 76,90 Euro monatlich, oder 955,20 Euro jährlich. Die Rentenbeiträge können bis 31. März des Folgejahres an die Rentenversicherung übermittelt werden. Die Fristen müssen eingehalten werden, ansonsten können bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Der Maximalbetrag liegt bei 1.054,70 monatlich.
Für die freiwillige Versicherung von Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, muss ein Antrag zur freiwilligen Beitragszahlung gestellt werden.
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