Rürup Rente

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Rüruprente

Die Rüruprente ist eine private Altersvorsorge die staatlich gefördert wird. Die Beiträge sind in der Ansparphase gestaffelt und steuerlich begünstigt. Bei Auszahlung der Rente wird diese allerdings voll versteuert.
Die Rüruprente dient zum Erhalt einer Rente, kann also nicht für andere Zwecke gebraucht werden, was bei anderen privaten Altersvorsorgen oft der Fall ist. Ein Kapitalwahlrecht ist somit ausgeschlossen. Die Rüruprente kann als Kapitalrentenversicherung aber auch als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Ab 2005 werden die Rüruprentenbeiträge anfangs mit 60 Prozent steuerlich begünstigt. Die Besteuerung erhöht sich um 2 Prozent pro Jahr. Somit sind die Beiträge ab 2025 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.
Wenn die Rüruprente ab 2005 abgeschlossen wurde, so beginnt die steuerliche Begünstigung bei 50 Prozent des Beitrags bei ebenfalls einer Staffelung von 2 Prozent.
Durch die Rüruprente sollen Arbeitnehmer entlastet werden und Rentner mehr steuerliche Verantwortung tragen.
Die Rüruprente ist unter anderem für Selbstständige Personen gedacht. Auch Angestellte können mit der Rüruprente eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen und die Förderung mit einem Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Person und Jahr nutzen.
Weitere Vorteile der Rüruprente sind die Unantastbarkeit des angesparten Kapitals in der Rüruprente bei Arbeitslosigkeit und die Unpfändbarkeit des angesparten Kapitals in der Ansparphase.

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