Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Rürup Rente und Zusatzversicherung

Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die in die Rürup Rente integriert werden kann. Auch die Beiträge der zusätzlichen Versicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Folgende Zusatzversicherungen sind möglich:

Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Zusatzversicherung kann in Form einer Berufsunfähigkeitsrente oder einer Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden. Gerade für Freiberufler und Selbstständige bietet sich diese Option an, da ansonsten die Möglichkeiten recht begrenzt sind.

Hinterbliebenenrente: Um Ehepartner und Kinder abzusichern, kann ein zusätzlicher Schutz zur Erhaltung des Kapitals aus der Rürup Rente integriert werden. Versichert werden dürfen Ehepartner sowie Kinder, für die noch Kindergeld bezogen wird. Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall eine regelmäßige Auszahlung der Rürup Rente. Sie wird allerdings nicht in einer Summe gezahlt. Kinder bekommen mit dieser Zusatzversicherung so lange eine Rente, wie sie auch kindergeldberechtigt sind.

Erwerbsminderungsrente: Für diese Art der Zusatzversicherung ist nur ein eingeschränktes Tarifangebot vorhanden. Der Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn eine Beschäftigung grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

Auch bei einer Zusatzversicherung der Rürup Rente gilt: Konditionen (gerade im Hinblick der Prämienzahlung) der einzelnen Tarife und Anbieter beachten. Damit auch hier Steuervorteile genutzt werden können, müssen mindestens 51 Prozent der Einzahlungen für die Kapitalbildung der Rürup Rente aufgebracht werden.  

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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