Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Rürup Rente und Todesfall

Die Rürup Rente kann ohne zusätzliche Klausel nicht vererbt werden. Im Todesfall des Rürup Rentners in der Anspar- sowie in der Auszahlungsphase verfällt der gesparte Betrag. Mit einem zusätzlichen Hinterbliebenenschutz, der in den Vertrag mit aufgenommen werden kann, wird die Prämie gesichert.
Mit entsprechendem Zusatzbaustein für den Todesfall in der Ansparphase können Ehepartner sowie Kinder, die kindergeldberechtigt sind, eine Auszahlung der Rürup Rente erlangen. Die Auszahlung erfolgt so lange, bis das angesparte Kapital verbraucht ist.
Für den Todesfall in der Auszahlungsphase kann ebenfalls ein zusätzlicher Schutz im Vertrag integriert werden. Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung einer so genannten Rentengarantiezeit. Sie garantiert den Hinterbliebenen eine Zahlung der Rürup Rente mit vereinbarter Laufzeit.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit einer weiteren Vererbungsoption. Stirbt ein Sparer in der Ansparphase, kann das gebliebene Restkapital vererbt und in einer Summe gutgeschrieben werden.
Wichtig: Wurde keiner dieser Vererbungsbausteine im Rürup-Vertrag aufgenommen, verfällt im Todesfall die gesamte Rürup Rente.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente