Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Rentenphase

Die Rentenphase bei der Rürup-Rente ist die Phase, in der die Rente an den Versicherten ausgezahlt wird. Die Rentenphase beginnt mit dem Renteneintrittsalter, was bei der Rürup-Rente frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. Die Rürup-Rente ist eine Leibrente, das heißt es besteht kein Kapitalwahlrecht, wie bei vielen anderen privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Ein Kapitalwahlrecht bedeutet, dass der Versicherte zur Rentenphase hin entscheiden kann, ob er das angesparte Kapital per Einmalzahlung ausgezahlt haben möchte, oder ob er eine monatliche Auszahlung wünscht. Die Rürup-Rente ist staatlich gefördert und kann daher nur als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden. Der Staat sichert sich so ab, dass der Versicherte in der Rentenphase auch wirklich die Rürup-Rente als Rente nutzt und somit in der Regel nicht andere Staatshilfen wie zum Beispiel Sozialhilfe braucht.
In der Rentenphase der Rürup-Rente müssen die Auszahlungen versteuert werden. Seit 2005 werden 50 Prozent der Auszahlungen versteuert, dieser Prozentsatz steigt schrittweise an, bis die Auszahlungen ab 2040 voll versteuert werden müssen.
Sollte der Versicherte in der Rentenphase versterben, kann das Kapital nicht vererbt werden, es wird der Versicherungsgemeinschaft zugeführt. Allerdings kann man diesen Fall mit einer gekoppelten Hinterbliebenenversicherung abwenden.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente