Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Pfändung

Gerade bei Selbstständigen die durch eine Insolvenz, bei der sie persönlich haften, ihr gesamtes Hab und Gut verlieren, besteht die Angst, dass ihnen auch die Altersvorsorge genommen wird. Denn oft bestehen bei Selbstständigen gar keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Altersvorsorge beruht nur auf privaten Vorsorgemaßnahmen, wie beispielsweise der Rürup-Rente. Die Rürup-Rente ist die einzige Altersvorsorge für Selbstständige, die während der Ansparphase nicht gepfändet werden darf. Bei anderen privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherung ist eine Pfändung möglich, jedoch nicht bei der staatlich geförderten Rürup-Rente. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise, in der immer mehr Unternehmer in die Insolvenz gehen müssen, schützt so die Rürup-Rente den Versicherten vor Armut im Alter und hilft den persönlichen Lebensstandard im Rentenalter halten zu können.
In der Rentenphase, in der der Versicherte eine lebenslange monatliche Leibrente erhält, ist eine Pfändung der Rente zwar möglich, allerdings auch nur bis zur Pfändungsgrenze. Darüber hinaus darf bei der Rürup-Rente keine Pfändung vorgenommen werden.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente