Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Personenkreis

Generell darf jeder Personenkreis einen Rürup-Rentenvertrag abschließen. Besondere Vorteile bei der Rürup-Rente haben aber Selbstständige und Freiberufler, die eine hohe Steuerbelastung aufweisen. Denn Beiträge für eine private Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, außer der Vertrag wurde vor dem 01. Januar 2005 geschlossen. Das bedeutet für viele Selbstständige und Freiberufler eine weitere steuerliche Belastung.
Die Riester-Rente schließt im Gegensatz zur Rürup-Rente den Personenkreis aus, der nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Somit kann dieser ausgeschlossene Personenkreis durch die Rürup-Rente auch eine Altersvorsorge aufbauen, die vom Staat gefördert wird.
Der Staat fördert die Rürup-Rente, da in ihr kein Kapitalwahlrecht besteht. Das heißt, dass die Beiträge nicht auf einmal ausgezahlt werden können, sondern dass sie als lebenslange monatliche Rente gezahlt werden. Das gibt dem Staat Sicherheit, dass die Rürup-Sparer im Rentenalter abgesichert sind.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente