Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Kapitalleistung im Todesfall

Die Versorgungsansprüche aus einer Rürup-Rente können, wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht vererbt werden. Das heißt, dass im Todesfall des Sparers die Hinterbliebenen keinen Anspruch aus der Rürup-Rente des Vertorbenen haben, sondern die Beiträge zugunsten der Allgemeinheit, also der Versicherungsgemeinschaft, genutzt werden.
Es gibt aber bei der Rürup-Rente die Möglichkeit einen Hinterbliebenenschutz mit einzubauen. Dies kann dann zum Beispiel eine Witwen-/Witwerrente sein. Jedoch kann die Todesfallleistung keine einmalige Kapitalleistung sein, sie muss eine lebenslange monatliche Rente an den Hinterbliebenen gezahlt werden.
Auch kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die eine Rückerstattung der Beiträge im Todesfall vor Rentenbeginn vorsieht. Allerdings ist diese Zusatzversicherung nicht staatlich gefördert.
Andere Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsversicherung und Hinterbliebenenrente sind hingegen staatlich gefördert. Beim Todesfall während der Rentenzeit werden vom Versicherer Rentengarantiezeiten angeboten.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente