Rürup Rente
Die Rürup Rente bei Rente.net.
Kapitalisierbarkeit besteht in der Rürup-Rente nicht. Da die Rürup-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge ist, möchte der Staat auch sicherstellen, dass das angesparte Kapital wirklich für die Altersvorsorge genutzt wird. Aus diesem Grund besteht in der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, sie kann nur als lebenslange monatliche Leibrente ausgezahlt werden. Damit kann der Staat davon ausgehen, dass die Gelder für die Altersvorsorge und damit den Lebensunterhalt im Alter genutzt werden und nicht für andere Dinge verbraucht werden. Diese Kapitalisierbarkeit besteht hingegen in der Regel bei anderen privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Auch bei der Riester-Rente, die auch staatlich gefördert ist, gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung von 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn. Sollte der Versicherte frühzeitig versterben ist das Kapital in der Regel nicht vererbbar, sondern fließt zurück in die Versicherungsgemeinschaft.
Die Auszahlung der Rürup-Rente als lebenslange monatliche Leibrente kann frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
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Häufige Fragen Rürup Rente