Rürup Rente
Die Rürup Rente bei Rente.net.
Bei der Rürup-Rente besteht kein Kapitalwahlrecht, wie es in vielen anderen privaten Altersvorsorgen angeboten wird. Somit gibt es keine Möglichkeit sich das angesparte Kapital frühzeitig und auch nicht auf einmal auszahlen zu lassen.
Das hat den Grund, dass die Rürup-Rente staatlich gefördert wird. Der Staat fördert diese Form der Altervorsorge gerade deswegen, weil kein Kapitalwahlrecht besteht, und die Sparer das Geld, was für die Rente bestimmt ist, nicht für andere Dinge wie Anschaffungen etc. nutzen kann. Denn dadurch kann sichergestellt werden, dass das angesparte Kapital nur als Rente und damit als finanzielle Absicherung im Alter genutzt wird. Somit kann der Staat davon ausgehen, dass der Sparer im Alter versorgt ist und keine weitere staatliche Hilfe wie zum Beispiel Hartz 4 in Anspruch nehmen muss, damit also die Staatskasse nicht weiter belastet.
Aus diesem Grund sieht die Rürup-Rente immer eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vor.
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Häufige Fragen Rürup Rente