Rürup Rente
Die Rürup Rente bei Rente.net.
Die Rürup Rente ist wie andere Rentenversicherungen auch in erster Linie für die Altersvorsorge des Versicherten gedacht. Um aber auch den Angehörigen im Todesfall einen bestimmten Schutz zu gewährleisten, lässt sich der Rentenanspruch vererben – egal ob an den Lebenspartner oder an die Kinder.
Der Rentenanspruch der Rürup Rente kann allerdings nur mit Hilfe des sogenannten Hinterbliebenenschutzes vererbt werden. Diese Zusatzabsicherung verschafft den Kindern oder dem Ehepartner einen Rentenanspruch für eine bestimmte Dauer.
Wer einen Rürup Rentenanspruch mit Hilfe des Hinterbliebenenschutzes an Kinder oder an den Ehepartner vererben möchte, muss allerdings Abzüge bei der Altersrente in Kauf nehmen.
Der Rentenanspruch der Rürup Rente kann allerdings nur an einen Ehepartner oder an Kinder bis zum 25. Lebensjahr vererbt werden. Unverheiratete Lebenspartner gehen dabei leer aus.
Wer keinen Hinterbliebenenschutz im Rahmen der Rürup Rente vereinbart, überträgt das angesparte Kapital automatisch der Versicherungsgesellschaft.
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Häufige Fragen Rürup Rente