Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Freiberufler

Freiberufler sind die Personen, die einen freien Beruf ausüben. Das heißt einen Beruf, der nicht der Gewerbeordnung unterliegt und nach §18 EstG und §1 PartGG selbstständig durchgeführt wird und im Bereich der Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei, Unterrichtung und Erziehung liegt. Architekten, Schauspieler, Ärzte, Musiker etc. können zum Beispiel Freiberufler sein. Ein Freiberufler kann auch Hilfe von Fachkräften einsetzen, sofern er weiterhin eigenverantwortlich tätig ist und die Fachkraft anleitet. Freiberufler sind nur einkommenssteuerpflichtig, sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
Freiberufler sind generell nicht sozialversicherungspflichtig. Das heißt, dass die Sozialversicherung von den Freiberuflern eigenständig organisiert werden muss. Darum ist es besonderst wichtig, dass sich Freiberufler frühzeitig um eine private Altersvorsorge kümmern. Gerade für Freiberufler mit hohem Steuersatz kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Art der Altervorsorge sein. Denn wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Rürup-Rente staatlich gefördert. Die Beiträge in der Rürup-Rente können von Freiberuflern steuerlich abgesetzt werden. Diese steuerliche Absetzbarkeit beginnt im Jahre 2005 mit 60 Prozent und steigert sich um 2 Prozent jährlich, bis 2025 eine steuerliche Absetzbarkeit von 100 Prozent erreicht wird.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente