Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Beleihbarkeit

Bei der Rürup-Rente besteht für den Versicherten keine Beleihbarkeit. Die Rürup-Rente wird staatlich gefördert. Dies tut der Staat, um die Renten für die folgenden Generationen sicher zu stellen. Durch den Ausschluss der Beleihbarkeit in der Rürup-Rente ist ein weiterer Schritt seitens des Staats getan, um festzulegen, dass die Rente auch wirklich als solche genutzt wird. Bei vielen andere privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen besteht der Ausschluss der Beleihbarkeit nicht. Somit kann der Versicherte das angesparte Kapital für andere Zwecke nutzen und ist vielleicht im Rentenalter nicht mehr so abgesichert, dass er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Somit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er auf staatliche Hilfen wie Hartz 4 angewiesen ist. Um diese staatlichen Belastungen zu minimieren ist unter anderem die Rürup-Rente eingeführt worden, die aus diesem Grund eine Beleihbarkeit des Rürup-Rentenvertrags ausschließt.
Um das Angebot der Rürup-Rente trotzdem attraktiv zu gestalten, erhalten die Sparer steuerliche Vergünstigungen. Die Beiträge können in der Beitragsphase steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Somit ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige, Freiberufler und Vielverdiener geeignet.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente