Rürup Rente

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Basisrente

Basisrente ist ein anderer Begriff für Rürup-Rente, die nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt wurde. Die Basisrente wurde 2005 eingeführt und ist eine staatlich geförderte Altervorsorge. Die Basisrente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, sie ist also nicht, wie die Gesetzliche Rente, umlagefinanziert.
Die Basisrente ist staatlich gefördert, da bei ihr, im Gegensatz zu vielen privaten Altersvorsorgen, kein Kapitalwahlrecht besteht. Somit sichert sich der Staat ab, dass die angesparte Altersvorsorge auch wirklich also solche genutzt wird und fördert sie. Die Sparer in der Basisrente erhalten eine lebenslange monatliche Rente.
Die Voraussetzungen für die Basisrente werden durch folgende Punkte festgelegt: Die Basisrente muss eine lebenslange monatliche Rente zahlen (kein Kapitalwahlrecht), das Renteneintrittsalter ist bei Verträgen die vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Verträgen die nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen wurden frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres und die Rente kann nicht vererbt werden, nicht beliehen werden, nicht veräußert werden und ist nicht kapitalisierbar.
Die Beitragszahlungen in der Basisrente sind gestaffelt als Sonderausgaben absetzbar. Dabei beginnt die Staffelung bei 60 Prozent ab 2005 und wird um 2 Prozent jährlich gestaffelt, so dass 2025 100 Prozent der Beiträge abzusetzen wären. Maximal können 20.000 Euro abgesetzt werden. Bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt sind, liegt die maximale Grenze bei 40.000 Euro.

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