Rürup Rente

Die Rürup Rente bei Rente.net.

Arbeitslosigkeit

Bei länger andauernder Arbeitslosigkeit und beim Bezug von Hartz 4 kann staatlich bestimmt werden, dass der Arbeitslose seinen Lebensunterhalt erst einmal aus dem Abbau von bestehendem Vermögen bestreiten muss. Erst wenn dies aufgebraucht ist, erhält der Arbeitslose dann Zahlungen aus Hartz 4. Zum bestehenden Vermögen zählen zum Beispiel Guthaben in Kreditinstituten, Wertpapiere und in der Regel auch Lebensversicherungen, die bis zu einer gewissen Grenze aufgebraucht werden müssen. Bei dem staatlich geförderten Modell der Rürup-Rente ist dies aber anders geregelt. Das angesparte Kapital aus einer Rürup-Rente wird bei dem Bezug von Hartz 4 nicht als Vermögen angerechnet und kann nicht angetastet werden.
Das angesparte Kapital in einer Rürup-Rente ist auch bei einer möglichen Insolvenz sicher. Die Rürup-Rente ist gerade auch für Selbstständige und Freiberufler gedacht. Bei einer Insolvenz, bei der der Unternehmer mit seinem privaten Vermögen haftet, kann das Vermögen aus der Rürup-Rente aber nicht angetastet werden.
Wenn der Versicherte auf Grund von Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist die Beiträge zu zahlen, so kann der Rürup-Rentenvertrag für eine Zeit stillgelegt werden oder die Beiträge können in der Höhe an die neue Lebenssituation angepasst werden. Die Rürup-Rente ist sehr flexibel.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Rürup Rente