Rürup Rente
Die Rürup Rente bei Rente.net.
Das neue Alterseinkünftegesetz, was 2005 eingeführt wurde, regelt das 3-Schichten-Modell.
Die 1. Schicht steht für Basisvorsorge und damit für staatliche Rente und Rürup-Rente. Die 2. Schicht steht für kapitalgedeckte Zusatzvorsorge und damit für Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge. Die 3. Schicht steht für die übrige Versorgung, die sich zum Beispiel aus privater Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung zusammensetzen kann.
Die 1. Schicht des 3-Schichten-Modells ist nicht veräußerbar, vererbbar und auch nicht zu beleihen. Alle Produkte dieser 1. Schicht werden voll besteuert. Hingegen sind die Beiträge als Sonderausgaben abzusetzen.
Die 2. Schicht ist nur teilweise steuersenkend einsetzbar. Die Leistungen aus den geförderten Produkten sind voll zu versteuern.
Die 3. Schicht ist variabler in der Auszahlung. Diese Produkte erhalten in der Regel ein Kapitalwahlrecht, so dass der Sparer entscheiden kann, wofür er die Leistungen verwendet. Diese Leistungen müssen nicht zwingend als Rente eingesetzt werden und können auch oft per einmalige Zahlung statt als monatliche Rente ausgezahlt werden. Die Produkte dieser 3. Schicht werden nicht staatlich gefördert. Die Beiträge werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.
Das 3-Schichten-Modell ersetzt das vor 2005 gängige 3-Säulen-Modell.
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Häufige Fragen Rürup Rente